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Halteverbotszone

Halteverbotszone für den Umzug


Jeden Tag sind in und um Berlin mehrere Umzugsunternehmen unterwegs, damit die Auftraggeber mit ihrem Mobiliar in eine neue Wohnung oder Eigenheim einziehen können. Einige Mieter erteilen der Umzugsfirma einen Komplettauftrag. Im Klartext bedeutet dies, dass die Mitarbeiter der Umzugsfirma damit beauftragt werden, die Möbel in ihre Einzelteile zu zerlegen und die Kleinteile fachgerecht in Kisten zu verpacken. Am Zielort in Berlin werden die Teile zusammengesetzt und an dem entsprechenden Bestimmungsort in der Wohnung wieder aufgestellt.

An die Halteverbotszone denken


Einige Bürger versuchen mit einem selbst gebastelten Informationsschild, eine Halteverbotszone zu schaffen. Hält sich ein Autofahrer nicht an diese Regelung, so kann rechtlich nicht gegen den Sünder vorgegangen werden und die Umzugsunternehmen haben in Berlin ihre Schwierigkeiten mit ihrem Lkw eine Parklücke zu finden. Richtig ist, vor dem Umzug die Umzugsfirma damit beauftragen, ein Halteverbotsschild aufzustellen. Da in Berlin die Parkflächen sehr gering sind, ist das Einrichten einer Halteverbotszone durch ein Umzugsunternehmen besonders wichtig, damit die Möbelträger ihrer Arbeit nachgehen können. Laut StVO muss ein Halteverbotsschild mindestens 72 Stunden vor dem Umzug aufgestellt werden. Nun haben die Autofahrer genügend Zeit, um sich auf das Halteverbot einzurichten.

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Halteverbot gemäß der StVO


Bei einem Umzug muss ein Halteverbot vom Ordnungsamt genehmigt werden. Bei entsprechendem Auftrag übernimmt diese Arbeit das Umzugsunternehmen und der Kunde in Berlin muss sich um diese Angelegenheit nicht kümmern. Sollte ein Autofahrer die Halteverbotszone missachten, so kann das Abschleppen des Fahrzeuges veranlasst werden, damit die Mitarbeiter unserer Umzugsfirma richtig arbeiten können. Ein Halteverbot, welches durch ein Halteverbotsschild angezeigt wird, bedeutet, dass hier kein Autofahrer anhalten darf. Die Ausnahme ist, wenn der Verkehr in diesem Bereich verkehrsbedingt zum Stehen kommt.

Nach dem Wohnungswechsel


Ist der Umzug vorbei, so kümmern sich die Mitarbeiter unserer Umzugsfirma darum, dass das Halteverbotsschild entfernt und die Halteverbotszone aufgelöst wird. Die Behörden genehmigen eine Halteverbotszone für einen Umzug nur für eine begrenzte Zeit. Deshalb ist das Halteverbotsschild mit einem Zusatzschild zu versehen, wie lange diese Einschränkung bestehen wird. Das Halteverbot kann auch örtlich begrenzt werden.

Wichtige Vorbereitungsmaßnahmen für den Umzug


An welche Maßnahmen sollte Sie bei einem Umzug denken? Es sollte sich über die anfallenden Kosten bei dem Umzugsunternehmen informiert werden. Für die Tage des Umzuges sind beim Arbeitgeber einige Tage Urlaub zu beantragen, damit man das Geschehen selbst im Überblick hat. Im Mietvertrag ist nachzulesen, in welcher Form die alte Wohnung übergeben werden muss. Manchmal wird ein Wandanstrich gefordert oder die Räumlichkeiten sind nur besenrein an den Vermieter zu übergeben. Wichtig ist, den Übergabetermin für die neue Wohnung genau zu kennen. Hier sollte keine Fehlplanung auftreten. Vier Wochen vor dem Wohnungswechsel sind die Behörden, der Stromanbieter, der Internetbetreiber und die Zeitungen umzumelden. Auch bei der Polizei, der Versicherung und dem Arbeitgeber ist die neue Anschrift mitzuteilen. Bei dieser Meldepflicht ist sehr gründlich vorzugehen, damit es später keinen Ärger gibt.